Das Förderkonzept an der Helmholtzschule
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben möchten wir an der Helmholtzschule im Fachunterricht (nicht nur im Deutschunterricht) und in den Werkstätten Deutsch unterstützen und fördern. Dies ist uns so wichtig, da die Folgen von Defiziten in den Bereichen Lesen und Schreiben fachübergreifend zu schwachen Leistungen führen und sich schlimmstenfalls negativ auf die gesamte Schullaufbahn auswirken können.
In der Jahrgangsstufe 5 stellen die Deutschlehrkräfte fest, welche Schülerinnen und Schüler noch besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben haben. Sie führen dazu u.a. den Deutschen Rechtschreibtest (DRT 5) und einen Lesetest durch.
Wie kann die individuelle Förderung aussehen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben besonders gefördert werden können:
- Im Fachunterricht werden binnendifferenzierende Maßnahmen ergriffen. Der Schüler bzw. die Schülerin erhält Hilfestellungen bzw. Material, das ihm/ ihr dabei hilft, die Aufgaben zu lösen. Die Förderung der Bildungssprache Deutsch verstehen wir dabei als Aufgabe aller Fächer.
- In der Werkstatt Deutsch in den Jg. 5 – 10 wird gezielt an der Behebung von Defiziten gearbeitet. Ab dem 2. Hj. der Jg. 5 wird die Werkstatt Deutsch bis zur Jg. 7 einschließlich differenziert nach den Förderschwerpunkten „Rechtschreibtraining“ oder „Grammatik/ Wortschatz“ angeboten. Ab der Jg. 8 entfällt diese Differenzierung. Der Besuch der Werkstatt Deutsch ist verbindlich. Es ist denkbar, dass die Schülerin oder der Schüler nicht am Förderunterricht teilnimmt, weil sie oder er eine außerschulische Förderung erhält und die außerschulische Förderung parallel zum schulischen Förderkurs nicht zielführend wäre.
- Wichtig ist auch die eigenverantwortliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler an der Behebung ihrer Fehlerschwerpunkte – zu Hause z. B. in einem Arbeitsheft, das die Eltern in Absprache mit der Deutschlehrkraft anschaffen. Das bearbeitete Arbeitsheft bzw. die Übungen werden der Lehrkraft in der Schule regelmäßig vorgelegt.
- Bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten können in der Sekundarstufe I besondere Fördermaßnahmen (Nachteilsausgleich, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder der Leistungsbewertung) vereinbart werden. Diese werden in jedem Halbjahr neu überprüft, wenn notwendig fortgesetzt oder auch angepasst. Die Fördermaßnahmen werden in einem Förderplan festgehalten. Der Förderplan kann als wirkungsvolles Planungs-, Reflexions- und Steuerungsinstrument der schulischen Fördermaßnahmen dienen.
Der Förderplan wegen besonderer Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (Sek.I)
Zu Beginn jeden Schulhalbjahres können die Erziehungsberechtigten per E-Mail an die Deutschlehrkraft besondere Fördermaßnahmen (Nachteilsausgleich, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder der Leistungsbewertung) beantragen. Die Klassenkonferenz berät und entscheidet über die Fördermaßnahmen.
Es gibt drei Stufen von Fördermaßnahmen. Nur die dritte und höchste Stufe wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Die Fördermaßnahmen können sich auf alle betroffenen Fächer beziehen und sollten immer dem Problem angemessen und individuell nach dem Motto „maximal fordern, ohne zu überfordern“ umgesetzt werden.
1.Stufe: Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können sich auf eine Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung oder der äußeren Bedingungen beziehen. Sie werden nicht auf dem Zeugnis erwähnt.
Beispiel:
- Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Klassenarbeiten
2.Stufe: Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung beinhalten Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung.
Beispiel:
- Mündliche statt schriftliche Arbeit, wenn die Rechtschreibleistung bei dieser Arbeit kein Leistungsgesichtspunkt ist (z.B. werden die Aufgaben mündlich statt schriftlich beantwortet und von der Lehrkraft protokolliert; eine Arbeit wird mittels Sprachaufnahme festgehalten).
3.Stufe: Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung („Notenschutz“) beinhalten Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Anforderungen. Dies muss auf dem Zeugnis vermerkt werden.
Beispiele:
- Verwendung eines Wörterbuches (Synonyme, Rechtschreibung, Fremdwörter, Deutsch/Muttersprache – Muttersprache/Deutsch)
- Rechtschreibstrategien zur Verfügung stellen (z.B. bestimmte Rechtschreibstrategie des Fehlerschwerpunktes)
- Nachkorrektur der Klassenarbeiten nicht nur im direkten Anschluss an die Arbeit, sondern gegebenenfalls auch am nächsten Tag eine Fehlerkorrektur ermöglichen
- Zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in allen betroffenen Fächern (Grammatik-, Ausdruck-, Artikel-, Satzbau- und Zeichensetzungsfehler werden jedoch bewertet. Es gibt also weiterhin einen Fehlerindex.)
Bei der Entscheidung, welche Fördermaßnahmen ergriffen werden sollen, ist zunächst immer zu prüfen, ob die Maßnahmen Nachteilsausgleich und Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung ausreichen, bevor ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt wird („Übermaßverbot“). Bevor das Aussetzen der Rechtschreibleistung gewährt wird, sollte geprüft werden, ob eine Teilbewertung der erbrachten Leistung oder sogar eine Nachkorrektur mit spezifischen Hilfsmitteln ausreicht.
Kann die Förderung in der Oberstufe fortgesetzt werden?
Nachteilsausgleich sowie Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder -bewertung aufgrund von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechtschreiben sollen spätestens bis zum Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Staatliche Schulamt, dass eine Fortsetzung in der Sekundarstufe II gerechtfertigt ist.
Vgl. die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums: "Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen." Handreichung zur Umsetzung des sechsten Teils der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), 2. Aufl. Juni 2025(Abrufdatum: 17.12.2025)
Ansprechpartnerin: Dr. Christina Rosseaux
