Fehlzeitenregelungen
Unterrichtsversäumnisse
Der regelmäßige Besuch des Unterrichts bildet die Grundlage für die Bewertung der mündlichen Mitarbeit und für Erfolg in schriftlichen Arbeiten. Fehlstunden werden im Fehlzeitenjournal nachgewiesen, das jeder Schüler/jede Schülerin zu Beginn jedes Schuljahres kostenlos erhält. Das FZ-Journal ist immer mitzuführen, kann nicht durch Kopien oder andere Journale ersetzt werden und ist nach Fehlstunden der Fachlehrkraft bzw. auf Wunsch jederzeit dem Tutor/der Tutorin vorzulegen. Alle Fehlzeitenregeln finden sich vor den entsprechenden Seiten im FZ-Journal und sind von Eltern und Schülern/Schülerinnen als gelesen abzuzeichnen.
Klausurversäumnisse
Was muss ich tun, wenn ich krank bin und deswegen eine Klausur versäume?
1. Am Tag der Klausur schreibt ein Erziehungsberechtigter / der volljährige Schüler / die volljährige Schülerin eine Mail an die Studienleiterin marion.pausch@helmholtzschule-ffm.net
Darin steht z.B.: "Leider bin ich / ist mein Kind abc heute krank und versäume / versäumt die Klausur in Fach xy bei Herrn / Frau z. Mit freundlichen Grüßen ....
Sehr vorausschauende Schülerinnen und Schüler setzen die betroffene Fachlehrkraft gleich in cc.
Achtung: Wird dieser Schritt versäumt, wird die Klausur unweigerlich mit 00 Punkten bewertet und es gibt keine Möglichkeit, sie nachzuholen.
2. Ins Bett legen, gesund werden.
3. Mit Entschuldigung (handgeschrieben (mind. DinA5), ausgedruckte (von Eltern unterschriebene) Mail....) und auf der letzten Seite ausgefüllte Spalte des FZ-Journals ins Büro der Studienleitung kommen, sobald Sie wieder gesund sind. Entschuldigung abgeben, FZ-Journal abzeichnen lassen. Dauer: 1 Minute.
Bei längerfristigen Erkrankungen kommen Erziehungsberechtigte/ volljährige Lernende bitte ins Gespräch mit Tutoren/Tutorinnen und der Studienleitung.
Sportunterricht
Können Schüler, z.B. aufgrund von Verletzungen, nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, so müssen sie dennoch zu allen Sportstunden erscheinen und mit der Sportlehrkraft besprechen, wie die aktive Teilnahme ganz oder teilweise kompensiert werden kann. In jedem Fall ist bei längerer Verhinderung der aktiven Teilnahme ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Sportlehrkraft kann bei fortgesetzter nichtaktiver Teilnahme ein schulärztliches Attest einfordern.
Beurlaubungen
Weiß ein Schüler/ eine Schülerin bereits im Voraus, dass er oder sie, z.B. wegen eines wichtigen familiären Ereignisses, eines nicht verlegbaren Arzttermins oder eines beruflichen Auswahltests, zu einem bestimmten Termin fehlen wird, so informiert er oder sie so früh wie möglich Tutor oder Tutorin bzw., bei mehrtägigem Fehlen, die Studienleitung und legt eine schriftliche Beurlaubungsbeantragung (der Erziehungsberechtigten) vor. Das Fehlzeitenjournal enthält hierfür eigene Eintragungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außer Haus (z.B. SV-Fahrt) zählt nicht als Fehlzeit. Es vermeidet jedoch Missverständnisse, wenn die Schüler/-innen vorab Tutor/in/Studienleitung informieren und den betroffenen Zeitraum unter "Beurlaubungen" eintragen lassen.
