Übergang Grundschule – Gymnasium
AUFNAHMEVERFAHREN 5. KLASSE
Seit einigen Jahren haben wir nur Viertklässlerinnen und -klässler aufgenommen, deren ERSTWUNSCH-SCHULE die Helmholtzschule war. Voraussichtlich wird das auch in diesem Jahr so sein. Deshalb: Erstwunschschule = Helmholtzschule.
Für die Begründung des Schulwunsches etc. ist ausschließlich das Feld „Anmerkungen“ im Anmeldeformular zu verwenden. Weisen Sie hier ggf. auf die verbindliche Anmeldung für den Schwerpunkt Musik oder das Vorliegen eines Härtefalls hin bzw. benennen Sie hier auch ein Geschwisterkind, das die Helmholtzschule aktuell besucht.
Wohnortnähe und Präferenz für ein Profil dürfen wir nicht berücksichtigen. Verzichten Sie bitte auch auf das Übersenden von Mappen, Lebensläufen, Arbeitsproben, Zeugnissen o. ä., da diese bei der Auswahlentscheidung ebenfalls nicht berücksichtigt werden dürfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch Auswahl- und Kennenlerngespräche nicht geführt werden dürfen.
Die tatsächliche Aufnahme erfolgt dann in folgenden fünf Schritten:
Zuerst berücksichtigen wir Kinder, für die die im Hessischen Schulgesetz (HSchG) genannten Ausnahmen zutreffen. In der Vergangenheit hatte das für die Helmholtzschule faktisch keine Auswirkungen.
Danach finden Härtefälle Berücksichtigung, was in den vergangenen Jahren auch die Ausnahme darstellte.
An dritter Stelle vergeben wir die Plätze für den Schwerpunkt Musik (Bläser oder Gesang). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen für den Schwerpunkt die zur Verfügung stehenden Plätze (30 Plätze in der Bläserklasse und 30 Plätze für den Schwerpunkt Gesang), so wird hier ein erstes Mal gelost. Die Kinder, die keinen Platz im Schwerpunkt Musik bekommen können, nehmen dann ein weiteres Mal an der Verlosung der Plätze teil, sofern sie nicht über den Geschwisterbonus aufgenommen werden.
Geschwisterkinder nehmen wir prioritär in einem vierten Schritt auf – so die nicht in den Schritten 1 bis 3 berücksichtigt wurden. Geschwisterkinder sind Viertklässlerinnen und -klässler, deren Geschwister an der Helmholtzschule in den Jahrgängen 5 bis einschließlich Q2 unterrichtet werden, die im kommenden Schuljahr also noch mindestens ein Jahr auf der Helmholtzschule verbleiben. Die Berücksichtigung von Kindern als Geschwisterkind, deren Geschwister in der Q4 sind, ist uns untersagt. Als Geschwisterkind gilt bei Zwillingen auch das zweite Kind, wenn das erste eine Zusage erhalten wird.
Weitere schuleigene Aufnahmekriterien dürfen nicht angewendet werden.
In einem fünften Durchgang werden alle weiteren Plätze im Losverfahren vergeben.
Beim Auslosen werden alle Bewerberinnen und Bewerber durchgelost, so dass von vornherein eine Warteliste besteht. Sollte während des laufenden Aufnahmeverfahrens dann noch ein Schulplatz frei werden, werden die Eltern informiert, deren Kind den ersten Platz auf der Warteliste innehat. Sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden.
Lediglich für den Fall, dass wir weniger als 116 Erstwünsche haben, können wir allen Kindern mit Erstwunsch Helmholtzschule einen Schulplatz an unserem Gymnasium anbieten.
Eine Bitte an Sie, liebe Eltern: Pädagogisch ist es ratsam, Ihren Kindern schon früh zu verdeutlichen, dass es immer auch einer anderen Schule zugewiesen werden kann, die man nicht als Erst- oder Zweitwunsch gewählt hat – und dass darin eine Chance liegen kann. Ein Kind, das weiß, dass auch Überraschungen oder Enttäuschungen immer für etwas gut sind, wird sich auf jede neue Schule freuen, auch wenn es nicht die Helmholtzschule ist. Diese Erkenntnis sich selbst zu eigen zu machen und in den Gedanken und Gefühlen Ihres Kindes anzulegen, wird in den nächsten Wochen eine wichtige Erziehungsaufgabe sein, um das Glück Ihres Kindes nicht von einer Schulplatzzusage abhängig zu machen! Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Nur so können wir dann sicherstellen, dass jedes Kind die richtige Schule bekommt – was im Idealfall die Helmholtzschule ist.
Gerrit Ulmke, Schulleiter
verwaltung@helmholtzschule-ffm.de
gerrit.ulmke@helmholtzschule-ffm.de