Fehlzeitenregelungen
Unterrichtsversäumnisse
Der regelmäßige Besuch des Unterrichts bildet die Grundlage für die Bewertung der mündlichen Mitarbeit und für Erfolg in schriftlichen Arbeiten. Fehlstunden werden im Fehlzeitenjournal nachgewiesen, das jeder Schüler/jede Schülerin zu Beginn jedes Schuljahres kostenlos erhält. Das FZ-Journal ist immer mitzuführen, kann nicht durch Kopien oder andere Journale ersetzt werden und ist nach Fehlstunden der Fachlehrkraft bzw. auf Wunsch jederzeit dem Tutor/der Tutorin vorzulegen. Alle Fehlzeitenregeln finden sich vor den entsprechenden Seiten im FZ-Journal und sind von Eltern und Schülern/Schülerinnen als gelesen abzuzeichnen.
Klausurversäumnisse
Jedes Klausurversäumnis ist am Klausurtag bei der Studienleitung per Mail zu melden. Wird die Frist versäumt, wird die Klausur mit 00 Punkten bewertet. Sobald der Schüler / die Schülerin wieder die Schule besucht, wird bei der Studienleitung eine schriftliche Entschuldigung (Minderjährige: von den Eltern verfasst) und das Fehlzeitenjournal (letzte Seite mit Eintragung der Spalten vor "Studienleitung" vorgelegt. Die Entschuldigung kann gern handschriftlich oder die ausgedruckte Mail vom Versäumnistag mit Unterschrift der Eltern sein. Längerfristige Erkrankungen werden bitte mit der Studienleitung frühzeitig besprochen.
Sportunterricht
Können Schüler, z.B. aufgrund von Verletzungen, nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, so müssen sie dennoch zu allen Sportstunden erscheinen und mit der Sportlehrkraft besprechen, wie die aktive Teilnahme ganz oder teilweise kompensiert werden kann. In jedem Fall ist bei längerer Verhinderung der aktiven Teilnahme ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Sportlehrkraft kann bei fortgesetzter nichtaktiver Teilnahme ein schulärztliches Attest einfordern.
Beurlaubungen
Weiß ein Schüler/ eine Schülerin bereits im Voraus, dass er oder sie, z.B. wegen eines wichtigen familiären Ereignisses, eines nicht verlegbaren Arzttermins oder eines beruflichen Auswahltests, zu einem bestimmten Termin fehlen wird, so informiert er oder sie so früh wie möglich Tutor oder Tutorin bzw., bei mehrtägigem Fehlen, die Studienleitung und legt eine schriftliche Beurlaubungsbeantragung (der Erziehungsberechtigten) vor. Das Fehlzeitenjournal enthält hierfür eigene Eintragungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außer Haus (z.B. SV-Fahrt) zählt nicht als Fehlzeit. Es vermeidet jedoch Missverständnisse, wenn die Schüler/innen vorab Tutor/in/Studienleitung informieren und den betroffenen Zeitraum unter "Beurlaubungen" eintragen lassen.