Die Einführungsphase
Allgemeine Informationen zur E-Phase
Mit dem Bestehen des letzten Jahres der Mittelstufe (Jahrgang 10) werden die Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase versetzt. Zugleich wird durch das Bestehen der Mittlere Bildungsabschluss ("Mittlere Reife") erreicht. Schüler und Schülerinnen, die nicht in die E-Phase versetzt werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen dennoch den mittleren Bildungsabschluss.
In der Einführungsphase werden die in der Qualifikationsphase und im Abitur benötigten Inhalte, Methoden und Kompetenzen vorbereitet. Fächer und Stundenzahl (i.d.R. 34 Schulstunden pro Woche) sind vorgegeben. In der Helmholtzschule wählen die Schülerinnen und Schüler vor Beginn der E-Phase so genannte LOKs (Leistungsorientierungskurse) mit einer im Vergleich zur Stundentafel um eine Stunde erhöhten Stundenzahl. Die LOKs bereiten auf die Leistungskurse der Q-Phase vor.
Fremdsprachen
Die Schülerinnen und Schüler führen die begonnenen Fremdsprachen (Englisch als 1. Fremdsprache, Französisch oder Latein als 2. Fremdsprache, evtl. Spanisch als 3. Fremdsprache) weiter. Die Helmholtzschule bietet derzeit keine neu beginnende Fremdsprache ab der Oberstufe an.
Auslandsaufenthalte
Die Einführungsphase ist für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt gut geeignet. Vor der Genehmigung ist eine Beratung durch die Leiterin des FBI (valerie.buchmaier@helmholtzschule-ffm.de) oder die Oberstufenkoordinatorin (marion.pausch@helmholtzschule-ffm.de) vorgesehen.
Projektfahrten
Im zweiten Halbjahr der E-Phase nehmen alle Schülerinnen und Schüler an einer mehrtägigen Projektfahrt teil. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich dafür nach Neigung in ein Angebot aus den Bereichen Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch, Politik oder Geschichte (mehrtägiger Aufenthalt mit pädagogischer Begleitung im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald) ein.
Zulassung zur Q-Phase
Die Versetzungskonferenz am Ende des zweiten Halbjahres der E-Phase entscheidet über die Zulassung zur Qualifikationsphase. Wird ein Schüler/ eine Schülerin aufgrund seiner/ ihrer Leistungen nicht zugelassen, kann die E-Phase einmal wiederholt werden, sofern nicht bereits das davorliegende Schuljahr (10. Klasse) wiederholt wurde. Wird eine Schüler / eine Schülerin auch beim zweiten Versuch nicht zur Q-Phase zugelassen, muss er /sie die Schule verlassen, i.d.R. mit dem mittleren Bildungsabschluss. Die betroffenen Schüler und Schülerinnen werden über schulische/ berufliche Anschlussmöglichkeiten beraten. Regelmäßig kommt außerdem eine Beraterin der Bundesagentur für Arbeit ins Haus.
Weitere Informationen
Die Broschüre Abitur in Hessen - ein guter Weg informiert über weitere Bedingungen in der Einführungsphase und gibt einen Überblick über die Stundentafel.