Förderung der Lese- und Schreibkompetenz in Fachfragen der deutschen Sprache:

 

Das Förderkonzept im Fach Deutsch an der Helmholtzschule

 

A   Berücksichtigung der Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Sek. I und II

 

  1. Grundlage

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSchV) vom 19.8.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.4.2014, §§ 5-7 und §§ 37-44

 

  1. Grundsätze

Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache haben Anspruch auf individuelle För-derung (§37). MitSchülerinnen und Schüler mit besonderen Lernschwierig-keiten“ sind alle SchülerInnen gemeint, die im Lernverzug sind, nicht nur durch LRS, sondern auch durch eine nichtdeutsche Herkunftssprache oder eine sonstige nicht altersgemäße Sprachentwicklung.

 

  1. Diagnose

Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben gehört zu den Aufgaben der Schule: Bei der Diagnose zu erheben sind die Lern-ausgangslage, der sprachliche, kognitive, emotional-soziale und motorische Ent-wicklungsstand, die Lernmotivation, das individuelle Lernverhalten und –tempo

 

An der HHS werden alle SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 5 von den Deutsch-lehrerInnen in Kooperation mit den Deutsch-FörderlehrerInnen vor den Herbst-ferien mit Hilfe eines standardisierten Diagnoseverfahrens zur Rechtschreibung (Hamburger Schreib-Probe (HSP)) getestet, um den betroffenen Kindern eine frühzeitige und gezielte Förderung zu ermöglichen. In der Jahrgangsstufe 6 kommt bei Bedarf eine prozessorientierte Lernfortschrittsmessung der Lesekom-petenz (Quop) hinzu.

 

Es können in besonders gravierenden Fällen oder Zweifelsfällen die Beratungen und Diagnosen von Therapiezentren, fachärztlichen oder psychologischen Unter-suchungen hinzugezogen werden.

 

  1. Beratung

Wird ein Förderbedarf des Kindes mit Hilfe der Auswertung des Tests (HSP) unter Berücksichtigung von anderen schulischen Leistungsabfragen ermittelt, berät die Deutschlehrkraft mit dem/der Deutsch-FörderlehrerIn über indivi-duelle Fördermaßnahmen und leitet damit die Fördermaßnahmen ein (§39). Die Eltern werden darüber informiert und beraten. Die Klassenkonferenz beschließt die Fördermaßnahmen halbjährlich.

 

Förderziele sind Stärken herauszufinden und bewusst zu machen, Lernhem-mungen abzubauen und vorhandene Schwächen (bis zum Ende der Sek I) aus-zugleichen bzw. zu mildern.

 

Die Fördermaßnahmen sollten spätestens bis zum Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein. Die Fortführung der Maßnahmen bei LRS  in der Sekundar-stufe II erfolgt nur in Ausnahmefällen. Die Kurskonferenz beschließt Maßnahmen bzw. einen Förderplan. Das Schulamt trifft einmalig für die gesamte Oberstufe eine Grundentscheidung über die Fortführung der Fördermaßnahmen. Nachteils-ausgleich oder Notenschutz im Abitur muss gesondert beantragt werden.

 

  1. Förderung

Als Fördermaßnahmen kommen in Betracht:

  1. Unterricht in besonderen Lerngruppen wird nach Maßgabe der Schullei-tung eingerichtet, er ist bei diagnostizierter LRS für den/die SchülerIn verpflichtend.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können an der HHS eine Unterrichtsstunde wöchentlich Deutsch-Förderkurse (zehn SchülerInnen) mit verschiedenen Schwerpunkten besucht werden: Die Deutsch-Förderkurse 5  mit dem Schwerpunkt LRS beginnen z.B. mit dem Marburger Rechtschreibtraining (MRT) von G. Schulte-Körne, einem Programm, dessen Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Standards nachgewiesen werden konnte. Die Deutsch-Förderkurse (DaZ) arbeiten zusätzlich auch an der Erweiterung des Wort-schatzes und an grammatischen Strukturen.

In der E-Phase werden bei Bedarf Kompensationskurse angeboten.

  1. Binnendifferenzierung

In der Jahrgangsstufe 5 wurden Lernzeiten (eine Wochenstunde) eingerich-tet, in denen die SchülerInnen eigenständig Lernstoff u.a. im Fach Deutsch mit Hilfe von Übungsmaterialien wiederholen und vertiefen können.

  1. Nachteilsausgleich und Abweichung von geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung

Abweichungen von geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung in Arbeiten mit geringeren fachlichen Anforderungen ziehen einen Zeugnisvermerk nach sich.

Ansprechpartnerin: Claudia Bayer